AGB

Präambel

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für BAX Biergarten und sämtliche in Verbindung stehende Bewirtungsleistungen.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferung und sonstigen Leistungen, insbesondere Bewirtungs- und Veranstaltungsverträge und für alle Bestellungen mit gastronomischer Versorgung.

1.2. Sie gelten auch für alle dem Kunden weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen von uns, auch außer Haus.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden grundsätzlich keine Anwendung; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

II. Vertragsabschluss, -partner;

1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch uns zu Stande. Es steht uns frei, eine Reservierung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind wir (BLP GmbH) und der Kunde.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Wir sind verpflichtet, die vom Kunden vereinbarte Leistung bereitzustellen und zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis für von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von uns an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie insbesondere Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten werden extra berechnet und werden nicht in die Umsatzgarantie mit eingerechnet. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese uns in Rechnung gestellt wird.

3. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Veranstalter/Kunden oder wie anders schriftlich vereinbart. Wir können grundsätzlich darüber vom Veranstalter/Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen.

4. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 2 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde.

5. Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe der Umsatzgarantie (welche im Einzelfall im Vertrag in Textform vereinbart wird) zu verlangen. Die restlichen Beträge der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht wie vereinbart geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstag noch nicht auf unserem Konto eingegangen sein muss der Betrag vor der Veranstaltung bar oder per Girokarte beglichen werden. Eine Begleichung per Kreditkarte ist nicht möglich.

6. Feste Öffnungszeiten sind im Außenbereich von Mai bis September freitags 15 bis 22 Uhr, samstags 13 bis 22 Uhr sonn- und feiertags 13 bis 21 Uhr. Den Innenbereich öffnen wir entsprechend der Wetterlage oder abhängig von Veranstaltungen. Wenn sich Zeiten ausdehnen sollten, behalten wir uns das Recht vor, einen Nachtzuschlag pro noch für Ihre Veranstaltung arbeitenden Mitarbeiter je angefangene Stunde zu berechnen. Die Höhe dieses Betrages wird im Veranstaltungsvertrag festgelegt. Sperrzeit für unsere Gaststätte Innenbereich gemäß der Präambel ist 24.00 Uhr, bzw. 1.00 Uhr. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist musikalische Gestaltung jeder Art nur bis 22.00 Uhr bei Veranstaltungen im Außenbereich gestattet.

7. Eine Debitorenrechnung ist mit einer vorausgegangenen schriftlichen Bestätigung und ausgefüllten Kostenübernahme mit genauer Rechnungsanschrift möglich.

8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

9. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so können wir den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

10. Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu bewirtenden Personen, oder der Leistung wünscht und wir dem zustimmen.

11. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9%-Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen die BLP GmbH gegenüber einer Forderung von der BLP GmbH aufrechnen oder mindern.

13. Bei Anmietung und Benutzung der hauseigenen Technik (Tonanlage, Lichttechnik, Beamer, etc.) hat der Kunde Sorge zu tragen, dass folgendes beachtet und eingehalten wird:

a) Nur geschultes Personal oder Personal der BLP GmbH darf die Technik nutzen.
b) Bei Schäden haftet der Kunde zu 100%.
c) Der Kunde ist verpflichtet die komplette Technik so zu hinterlassen, wie er sie vorgefunden hat.

14. Bei Anmietung einer Fremdfirma haftet der Kunde für die Schäden die durch Aufbau, etc. der Fremdfirma verursacht wurden.
15. Nutzung der Bilder, Logos, etc. von der Homepage und generell vom Bax Biergarten ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen

I. Ein Rücktritt (=Abstellung oder Stornierung) des Kunden ist kostenfrei nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die BLP GmbH einem Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder die etwaige Zustimmung zu einem Rücktritt sind jeweils in Textform zu vereinbaren. Ist ein kostenfreies Rücktrittrecht bis zu einem bestimmten Termin vereinbart worden, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Recht muss in Textform ausgeübt werden. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht bis zum vereinbarten Termin ausübt.


2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die BLP GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält die BLP GmbH die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Plätze sowie die ersparten Aufwendungen rechnen wir an. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der BLP GmbH steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.


3. Tritt der Kunde zwischen dem 50. und dem 25. Tag vor Veranstaltungstermin zurück, ist die BLP GmbH berechtigt 50% der Umsatzgarantie in Rechnung zu stellen.
Tritt der Kunde weniger als 25 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist die BLP GmbH berechtigt 100% der Umsatzgarantie in Rechnung zu stellen.
Bei Wiederverkauf der Räumlichkeit, verzichten wir auf die Stornierungsgebühren. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierung ohne vorherige Stornierung mit vorbestelltem Menü bzw. exklusiver Buchung werden 100% des bestellten Caterings bzw. der Umsatzgarantie in Rechnung gestellt. Bei nicht Inanspruchnahme der Reservierung ohne vorherige Stornierung und ohne vorbestelltem Catering bzw. exklusiver Buchung werden pro Person Euro 5,- als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert von € 10,— pro Person in Ansatz gebracht. Bei einer ä la carte Reservierung berechnen wir eine Gesamt-Pauschale von € 20,— pro Person.


4. Reservierte Tische oder Nebenräume stehen dem Auftraggeber zu der in Textform vereinbarten Zeit zur Verfügung. Bei Nichterscheinen werden die Plätze nach 15 Minuten freigegeben, danach besteht kein Anspruch mehr seitens des Kunden. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung von uns.

V. Rücktritt BLP GmbH

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, sind wir in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.


2. Wir sind ferner in nachfolgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

•  wenn der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung nicht leistet und auch nicht nach dem Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist leistet
•  wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
•  wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosten Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste gefährdet
•  wenn Plätze unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. Angaben zur Person des Kunden oder des Zweck, reserviert werden.

3. Bei berechtigtem Rücktritt von der BLP GmbH besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Haftung

I. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch den Kunden selbst, oder einen Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung des Kunden oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden verursacht werden.


2. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.


3. Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


4. Die sich aus Ziffer 3. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben oder wenn gemäß Ziffer IV.2 ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.

VII. Verjährung

I. Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln oder Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder es sich um Ansprüche von Schadenersatz wegen der Verletzung von Körper, Leib oder Leben oder um Ansprüche aus Produkthaftung handelt.


2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,74 Abs. 3, §§ 444, 47975 BGB).


3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt ebenso für mündliche Abreden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist - im kaufmännischen Verkehr - Leverkusen.


3. Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher — auch internationaler Gerichtsstand — für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Leverkusen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage gemäß einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften


Öffnungszeiten (bis September):

Freitags: 16:30 - 22:00 Uhr
Samstags: 15:00 - 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: 15:00 - 21:00 Uhr

Bei schlechtem Wetter geschlossen

Bismarckstraße 127
51373 Leverkusen

0214/683 65
hallo@bax-biergarten.de

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Freitags: 16:30 - 22:00 Uhr
Samstags: 15:00 - 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: 15:00 - 21:00 Uhr

Bei schlechtem Wetter geschlossen

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